Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28048
BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16 (https://dejure.org/2020,28048)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16 (https://dejure.org/2020,28048)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2020 - 2 BvR 2047/16 (https://dejure.org/2020,28048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit einem Verfassungsorgan unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 79 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 63 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit einem Verfassungsorgan unzulässig - Organstreit als spezieller Rechtsbehelf vorrangig - Beeinträchtigung der demokratischen Selbstbestimmung (Art 38 Abs 1 S 2 GG iVm Art 20, ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit einem Verfassungsorgan unzulässig - Organstreit als spezieller Rechtsbehelf vorrangig - Beeinträchtigung der demokratischen Selbstbestimmung (Art 38 Abs 1 S 2 GG iVm Art 20, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit einem Verfassungsorgan unzulässig; Organstreit als spezieller Rechtsbehelf vorrangig; Beeinträchtigung der demokratischen Selbstbestimmung (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG iVm Art. ...

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; Abgeordnete können nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um ihre Abgeordnetenrechte mit einem Verfassungsorgan streiten; Organstreit als spezieller Rechtsbehelf gegenüber der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde zur Geltendmachung von Abgeordnetenrechten im Streit mit einem Verfassungsorgan unzulässig - Organstreit als spezieller Rechtsbehelf vorrangig - Beeinträchtigung der demokratischen Selbstbestimmung (Art 38 Abs 1 S 2 GG iVm Art 20, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 1049
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 13. Oktober 2016 in den Verfahren 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1482/16, 2 BvR 1823/16 und 2 BvE 3/16 den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zur vorläufigen Anwendbarkeit von CETA nach Maßgabe der dort aufgeführten Gründe abgelehnt (vgl. BVerfGE 143, 65 ).

    Soweit der Europäischen Union eine Vertragsschlusskompetenz für Portfolioinvestitionen, den Investitionsschutz, den internationalen Seeverkehr, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und den Arbeitsschutz fehlen könnte (vgl. BVerfGE 143, 65 ), könne dem Risiko eines Ultra-vires-Akts dadurch begegnet werden, dass diese Bereiche von der vorläufigen Anwendung ausgenommen würden.

    Zudem müsse sichergestellt werden, dass Deutschland die vorläufige Anwendung von CETA auch einseitig beenden könne (vgl. BVerfGE 143, 65 ).

    Soweit der im Abkommen vorgesehene Gemischte Ausschuss die Befugnis besitzen sollte, Änderungen des Abkommens zu beschließen (Art. 26.1 Abs. 5 Buchstabe c CETA) und Protokolle und Anhänge zu ändern (Art. 30.2 Abs. 2 Satz 1 CETA), stehe auch eine Berührung der Verfassungsidentität im Sinne von Art. 79 Abs. 3 GG im Raum, weil der Ausschuss möglicherweise ohne Zustimmung der Vertragsparteien beziehungsweise des deutschen Vertreters entscheiden und damit die Grundsätze des Demokratieprinzips als Teil der Verfassungsidentität des Grundgesetzes berühren könnte (vgl. BVerfGE 143, 65 ).

    Dem könne - jedenfalls im Rahmen der vorläufigen Anwendung - aber zum Beispiel durch eine interinstitutionelle Vereinbarung, nach der Beschlüsse gemäß Art. 30.2 Abs. 2 CETA nur aufgrund eines einstimmig gefassten gemeinsamen Standpunktes nach Art. 218 Abs. 9 AEUV gefasst würden (vgl. BVerfGE 143, 65 ), oder andere Vorkehrungen begegnet werden.

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    Es ist darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert und inwieweit sie die bezeichneten Grundrechte verletzen soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 120, 274 ; 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    Es ist darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert und inwieweit sie die bezeichneten Grundrechte verletzen soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 120, 274 ; 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    Es ist darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert und inwieweit sie die bezeichneten Grundrechte verletzen soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 120, 274 ; 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).

    Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Abgeordnete nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um ihre Abgeordnetenrechte mit einem Verfassungsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 134, 141 ).

    Der Organstreit ist gegenüber der Verfassungsbeschwerde auch dann der spezielle Rechtsbehelf, wenn die Abgeordneten zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügen (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 118, 277 ).

  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Abgeordnete nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um ihre Abgeordnetenrechte mit einem Verfassungsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 134, 141 ).

    Der Organstreit ist gegenüber der Verfassungsbeschwerde auch dann der spezielle Rechtsbehelf, wenn die Abgeordneten zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügen (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 118, 277 ).

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Abgeordnete nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um ihre Abgeordnetenrechte mit einem Verfassungsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 134, 141 ).

    Der Organstreit ist gegenüber der Verfassungsbeschwerde auch dann der spezielle Rechtsbehelf, wenn die Abgeordneten zusätzlich die Verletzung von Grundrechten rügen (vgl. BVerfGE 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 118, 277 ).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    a) In der Beschwerdeschrift muss die Möglichkeit einer Verletzung des beschwerdefähigen Rechts substantiiert und schlüssig gerügt werden (vgl. BVerfGE 123, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    Es ist darzulegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert und inwieweit sie die bezeichneten Grundrechte verletzen soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ; 120, 274 ; 140, 229 ; 142, 234 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 1961/09 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2020 - 2 BvR 2047/16
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können Abgeordnete nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde um ihre Abgeordnetenrechte mit einem Verfassungsorgan streiten (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 99, 19 ; 134, 141 ).
  • EuGH, 16.05.2017 - Gutachten 2/15

    Freihandelsabkommen mit Singapur: Geteilte Zuständigkeit der EU und der

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 02.03.2021 - 2 BvE 4/16

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend das Umfassende Wirtschafts- und

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 07.12.2016 - 2 BvR 1444/16

    Weitere Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69

    Stichtagsregelung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht